Für das erste und das zweite juristische Staatsexamen · 16 Rechtsgebiete
Kein Kurs. Ein Algorithmus, der sich an dich anpasst.
ALgorithmisches EXamenstraining
Aus jeder Antwort rechnet ALEX dein Stärken- und Schwächenprofil. Daraus wählt er die Aufgabe, die dir als Nächstes am meisten bringt. Deine Examensklausur schreibst du selbst. ALEX korrigiert sie Zeile für Zeile und macht aus jeder Beanstandung eine Übung.
Die erste Aufgabe · ohne Konto
Ein Fall, drei Aussagen. Stimmt das?
Die Jura Eule mit einem echten Fall aus dem BGB AT. Lies den Sachverhalt und beurteile die Aussagen. Die Begründung steht sofort darunter.
O ist 15. Von einem Geldgeschenk ihrer Patin, das für den Führerschein bestimmt war, kauft sie bei H ein gebrauchtes Klavier für 2.600 €, zahlt bar und lässt es liefern. Ihre Eltern verweigern die Genehmigung.
- Richtig oder falsch?Aussage 1 von 3
Der Kaufvertrag verpflichtet O zur Zahlung und ist deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (§§ 107, 433 II BGB).
- Richtig oder falsch?Aussage 2 von 3
- Richtig oder falsch?Aussage 3 von 3
§ 110 BGB macht den Kauf wirksam, weil O den vollen Preis sofort und bar bezahlt hat.
Ein Tag mit ALEX
So sieht es von innen aus.
Morgens: ALEX legt die Reihenfolge fest
- KarteikarteFällig.
- MikrofallGehört zu deiner belegten Lücke.
- Jura EuleHier hast du nur die Lösung angesehen.
Jede Einheit steht mit dem Grund da, aus dem sie heute dran ist.
Alex Coaching nimmt dir die Auswahl ab: Feld für Feld, eine Lektion nach der anderen. In jeder liest du ein Stück, beurteilst einen Fall, löst einen Mikrofall und schreibst ab und zu eine Passage aus einer echten Klausur. ALEX sagt dir, woran es liegt, wenn etwas noch nicht sitzt. Was du schon kannst, überspringst du. Die Aufgabe ganz oben war der erste Schritt einer solchen Lektion; darunter folgen ein Mikrofall und eine Passage aus einer Examensklausur.
Mittags · ein Mikrofall
Erst schreiben, dann bewerten lassen.
Ein Sachverhalt aus dem BGB AT, eine Fallfrage, ein leeres Feld. Stichworte genügen. Auch ohne Konto liest dieselbe KI, die drinnen korrigiert, deine Lösung gegen die Musterlösung. Und wenn du hängenbleibst, fragst du ALEX: Er sieht den Fall und deinen Text, die Musterlösung sieht er nicht.
Ornithologin Mira Osterkamp hatte ihrem Nachbarn Jonas Brehm ihr Teleobjektiv im Wert von 2.400 € geliehen und fordert es vergeblich zurück. Brehm hat es inzwischen für 900 € an einen ahnungslosen Sammler verkauft und übergeben.
Kann Osterkamp von Brehm Zahlung verlangen — und in welcher Höhe?
Schreib erst ein paar Stichworte — dann liest ALEX sie gegen die Musterlösung.
Drinnen geht es hier weiter: Was danebenlag, kommt nach deiner Vergessenskurve wieder. Konto anlegen →
Die lange Strecke
Eine ganze Klausur: geführt geschrieben, Zeile für Zeile korrigiert.
Schreib den ersten Schritt einer echten Examensklausur aus dem BGB AT. ALEX korrigiert ihn dir, ohne Konto. Dahinter läuft Gemini, dasselbe Modell und derselbe Auftrag wie drinnen.
Almut Terhaar (im Folgenden: T) führt in Neuenkirchen im Kreis Steinfurt die Terhaar Zaun- und Torbau e. K., einen Betrieb mit elf Beschäftigten. Auf ihrem Lagerplatz stapelt sie Zaunfelder, Pfosten und Betonfundamente. Dafür hat sie einen Dieselstapler aus dem Jahr 2009, der seit dem Frühjahr 2026 immer öfter ausfällt.
Am Mittwoch, dem 22. Juli 2026, bringt T den Stapler zur Rottkamp Staplerservice GmbH (im Folgenden: R) nach Rheine. R handelt mit gebrauchten Gabelstaplern, vermietet sie und unterhält eine Werkstatt mit vier Hebebühnen. Betriebsleiter ist Yasin Bozkaya (im Folgenden: B). B schließt für R seit Jahren Geschäfte in dieser Größenordnung ab; dass er das darf, ist zwischen T und R unstreitig.
Um 14:31 Uhr stehen T und B im Hof neben dem zerlegten Gerät. B rechnet ihr vor, die Instandsetzung koste 6.900 Euro und lohne sich nicht. Er zeigt ihr stattdessen einen generalüberholten Dieselstapler, Serie 4, Baujahr 2021, Fabriknummer 4-2021-08817, 3.140 Betriebsstunden, und übergibt ihr ein einseitiges Blatt: „Angebot Nr. 2026-0447 vom 22.07.2026 — Gabelstapler wie besichtigt, einschließlich Seitenschieber im Sondermaß und Lackierung in Verkehrsorange mit Firmenschriftzug: 11.400 Euro. Gültig bis heute, 15:00 Uhr.“ B erklärt die Eile: Den Seitenschieber im Sondermaß müsse er bis 15:30 Uhr bei der Feldscher Anbautechnik GmbH (im Folgenden: F) in Menden abrufen, sonst sei die Fertigungswoche dort vergeben und der Umbau nicht rechtzeitig fertig, bevor T das Gerät am 1. September brauche; ohnehin gehe R vom 27. Juli bis zum 14. August 2026 in die Betriebsferien. Dass sie den Stapler ab dem 1. September für einen Großauftrag in Ochtrup einsetzen muss, hat T ihm zu Beginn des Gesprächs gesagt. Sie sagt: „Lassen Sie mich das kurz überschlagen. Ich sage Ihnen bis drei Uhr Bescheid.“
Am Hallentor der R hängt seit Jahren ein weiß-grünes Schild, sechzig mal vierzig Zentimeter: „Bei laufenden Maschinen bitte mit Handzeichen antworten. Hand hoch = ja. Hand quer = nein.“ T lässt ihre Geräte seit 2018 bei R warten und kennt den Hof.
T geht zu ihrem Transporter, um zu rechnen. Um 14:52 Uhr tritt B an das Hallentor und ruft über den Hof: „Frau Terhaar! Machen wir es? Elftausendvierhundert, mit Seitenschieber — ich muss den Umbau jetzt abrufen!“ In derselben Minute fährt die neunzehnjährige Tochter der T mit dem Auto durch die Hofeinfahrt und hupt zweimal. Die Einfahrt liegt hinter B; er hat ihr den Rücken zugewandt und sieht den Wagen nicht.
T hört ihren Namen und einzelne Wortfetzen; ein Schlagschrauber in der Halle übertönt den Rest. Sie dreht sich zum Hallentor, hebt die rechte Hand über den Kopf und winkt. Sie meint ihre Tochter, die von ihr aus gesehen hinter B steht. Seit dem Zuruf sind vierzehn Sekunden vergangen. B hebt den Daumen und ruft „Alles klar!“; der Schlagschrauber läuft, T hört es nicht. Sie steigt ein und fährt hinter ihrer Tochter vom Hof.
Um 15:20 Uhr ruft B bei F an und ruft den Seitenschieber ab. Von diesem Zeitpunkt an ist die Bestellung wegen des Sondermaßes nicht mehr rückgängig zu machen; der Preis beträgt 2.150 Euro. Um 15:35 Uhr ruft B die Klaverkamp Palettenwerk GmbH (im Folgenden: K) in Hörstel an, die den Stapler seit einer Woche ohne Umbau für 8.700 Euro haben wollte, und sagt ab. R hatte das Gerät im März 2026 für 5.400 Euro eingekauft. K kauft am 24. Juli 2026 bei einem Händler in Lingen.
T will unterwegs anrufen und absagen. Auf der Baustelle in Ochtrup wird sie aufgehalten. Am Abend denkt sie sich, wer nichts sage, habe auch nichts bestellt, und legt das Blatt weg.
Am Freitag, dem 24. Juli 2026, liegt um 11:05 Uhr die Post im Betrieb der T. Darin ein Schreiben: „Auftragsbestätigung Nr. 2026-0447 vom 22.07.2026. Wir danken für Ihren Auftrag. Gabelstapler Serie 4, Fabriknummer 4-2021-08817, einschließlich Seitenschieber und Lackierung, 11.400 Euro. Auslieferung voraussichtlich am 17.08.2026.“ T liest das Blatt um 12:15 Uhr.
Um 12:30 Uhr wählt T die Nummer der R. Es klingelt zwölfmal, dann springt der Anrufbeantworter an. T legt auf, ohne etwas zu sagen; so etwas spricht sie nicht auf ein Band. Um 16:40 Uhr gibt sie in der Postfiliale Neuenkirchen ein Übergabe-Einschreiben auf, adressiert an die R. Der Brief trägt ihre Unterschrift und lautet: „Sehr geehrter Herr Bozkaya, mein Winken am Mittwoch um kurz vor drei galt meiner Tochter, die gerade in die Einfahrt fuhr, und nicht Ihrem Blatt. Falls Sie es als Zusage verstanden haben sollten: Daran will ich nicht festgehalten werden. Ich nehme das zurück.“
Am Montag, dem 27. Juli 2026, steht der Zusteller um 10:20 Uhr vor dem verschlossenen Tor der R. Am Tor hängt seit dem Vorabend ein Aushang: „Betriebsferien 27.07.–14.08.2026. In dringenden Fällen erreichen Sie unseren Betriebsleiter“, darunter die Mobilnummer des B. Der Zusteller wirft eine Benachrichtigung in den Firmenbriefkasten: Die Sendung liege in der Postfiliale Rheine-Mitte zur Abholung bereit. Niemand holt sie ab.
Am Mittwoch, dem 5. August 2026, liegt der Brief mit dem Aufkleber „nicht abgeholt“ wieder im Briefkasten der T. T legt ihn in den Ordner „Rottkamp“ und tut nichts weiter. Sie hält die Sache für erledigt.
Die Beschäftigten der R kehren am Montag, dem 17. August 2026, zurück. Im Firmenbriefkasten liegen Werbung und die Benachrichtigung, deren Frist abgelaufen ist; was in der Sendung stand, erfährt R nicht. Um 7:40 Uhr desselben Tages fährt ein Mitarbeiter der R den umgebauten Stapler — Seitenschieber montiert, Lackierung in Verkehrsorange mit dem Schriftzug „Terhaar Zaun- und Torbau“ — auf den Hof der T. T lässt nicht abladen. Sie sagt zu B, der mitgekommen ist: „Ich habe Ihnen am 24. Juli geschrieben, dass ich mein Winken nicht als Zusage verstanden wissen will. Ich nehme den Stapler nicht.“
Am Mittwoch, dem 19. August 2026, verlangt R von T schriftlich 11.400 Euro, zahlbar bis zum 31. August 2026. T zahlt nicht.
Formuliere den Einstiegs-Obersatz: Wer verlangt was von wem, aus welcher Norm? Sag danach in einem Satz, was dafür vorliegen muss, und gliedere daraus dein Prüfungsprogramm.
Stil: Gutachten · Umfang: ein Absatz
Diese Klausur hat noch mehr solcher Schritte, und am Ende steht der Korrekturbogen mit Punkten. Konto anlegen →
Jede Station ist ein Schreibauftrag
Über dem Feld steht kein Gliederungspunkt, sondern ein Auftrag. Hier aus einer Kündigungsschutzklage: „Formuliere den Obersatz zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung und nenne den rechtlichen Prüfungsmaßstab.“ Daneben steht, WIE zu schreiben ist. Diese Angaben kosten in der Klausur Punkte, wenn man sie nicht kennt:
- Stil — hier „Gutachten“: Der Obersatz steht im Konjunktiv, im Urteil dagegen das Ergebnis voran.
- Umfang — hier „drei Sätze“. Du weißt vorher, wie lang die Passage werden soll.
- Erwartung — wo sie hinterlegt ist: WORÜBER zu schreiben ist, hier etwa die dreistufige Prüfung des BAG. Nie, was dabei herauskommt.
Dein Text wird zitiert, nicht überflogen
Der Bogen geht deine Lösung Sinneinheit für Sinneinheit durch. Jede steht im Blockzitat, darunter die Anmerkung. Übersprungen wird nichts, auch nicht der Einleitungssatz.
Und er hat immer dieselben 5 Abschnitte, in dieser Reihenfolge:
- Notenprognose
- Analyse — Sinneinheit für Sinneinheit
- Ursache und Abstellung
- Bessere Lösung an den Fehlerstellen
- Strukturelle Muster
Ganz oben stehen Punkte und Notentendenz nach der Skala des § 1 JurPrNotSkV — derselben, nach der im Examen bewertet wird.
So sieht ein fertiger Bogen aus.
Der vollständige Bogen zu einer echten Examensklausur. Scroll ihn durch: von der Notenprognose ganz oben bis zu den Mustern, die sich durch die ganze Arbeit ziehen.
Klausur 12 — Wendland Haustechnik e.K. — Kraftfahrzeuge im Betriebs- und Privatvermögen (§ 6 I Nr. 4, § 7 II, IIa, § 4 V 1 Nr. 6 EStG), Dienstwagen (§ 8 II EStG); AO: § 173 I Nr. 1 AO und § 177 AO
55 Sinneinheiten einzeln beurteilt · 63 Anmerkungen (46 ✅ · 9 ⚠️ · 8 ❌) · 8 Punkte
1. Notenprognose
Die Arbeit zeigt eine sehr ordentliche steuerrechtliche Grundausbildung, ein sauberes Judiz bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen und eine erfreulich strukturierte Bearbeitung des verfahrensrechtlichen Teils (AO). Für den Sprung in das Prädikat (10+ Punkte) fehlt es jedoch an der dogmatischen Präzision an zwei Schlüsselstellen: Bei der Besteuerung des Geländewagens wurde übersehen, dass die 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zwingend eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % voraussetzt (wodurch auch die Hybridvergünstigung entfällt), und der private Unfallschaden beim Elektro-Pkw wurde fälschlich als gewinnmindernde AfaA statt als nicht abziehbare Entnahme gewertet. Zudem wurden die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Rechtsänderungen bei der Entfernungspauschale (einheitlich 0,38 € ab dem 1. km) und die Nicht-Zwölftelung nach § 7 Abs. 2a Satz 3 EStG nicht konsequent umgesetzt.
2. Analyse — Sinneinheit für Sinneinheit
A.
✅ Formale Einleitung zum ersten Prüfungsteil.
Jonas Wendland ist gemäß § 1 I 1 EStG i.V.m. § 8 AO unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da er seinen Wohnsitz in Regensburg und damit im Inland hat. Die Besteuerung erstreckt sich nach dem Welteinkommensprinzip auf sämtliche in- und ausländischen Einkünfte.
✅ Vollständig, normgenau und zutreffend subsumiert.
Als Einkunftsart liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 2 I 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 I 1 Nr. 1 EStG vor. Der Sanitär- und Heizungsbaubetrieb erfüllt alle Merkmale eines Gewerbebetriebs gemäß § 15 II EStG (selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) und stellt keine freiberufliche Tätigkeit dar.
✅ Sehr saubere und vollständige Prüfung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG samt negativer Abgrenzung.
Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ist Wendland nach § 2 II 1 Nr. 1 EStG Gewinnermittler. Als im Handelsregister eingetragener Kaufmann (e.K.) ist er gemäß § 238 I HGB buchführungspflichtig. Nach § 140 AO greift diese Pflicht auch für das Steuerrecht, sodass er den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 I 1 EStG (i.V.m. § 5 I 1 EStG) als Bilanzierer ermittelt.
✅ Perfekte Herleitung der Gewinnermittlungsart über die handelsrechtliche Buchführungspflicht und die steuerliche Derivativpflicht (§ 140 AO).
✅ Gliederungspunkt Werkstattwagen.
a. Wirtschaftsgüter mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von unter 10 % stellen notwendiges Privatvermögen dar. Liegt die betriebliche Nutzung über 50 %, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Ein Nutzungsanteil zwischen 10 % und 50 % eröffnet den Raum für gewillkürtes Betriebsvermögen. Das gesamte äußere Erscheinungsbild und die Nutzung des Kastenwagens (zwei Sitze, Werkbank, Materialschütten, Firmenbeklebung, ausschließliche Baustellenfahrten und Abstellen auf dem Betriebsgelände) belegen eine rein betriebliche Nutzung von 100 %. Damit stellt das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen dar.
✅ Die Dreiteilung des Betriebsvermögens bei Kraftfahrzeugen ist präzise dargestellt und die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen zutreffend begründet.
⚠️ Du hättest noch den Anscheinsbeweis für eine private Mitbenutzung ansprechen und ausdrücklich verneinen müssen: Bei Fahrzeugen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise nur zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Werkstattwagen mit festen Einbauten und nur zwei Sitzen), greift der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung nicht.
b. Die laufenden Kosten in Höhe von 3.200 € sind nach § 4 IV EStG vollumfänglich als Betriebsausgaben abziehbar.
✅ Zutreffend.
c. Die Absetzung für Abnutzung ist über § 4 I S. 10 EStG i.V.m. § 7 EStG vorzunehmen. Bei linearer Abschreibung beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sechs Jahre. Gemäß § 7 I 4 EStG erfolgt die AfA im Anschaffungsjahr zeitanteilig pro rata temporis (Anschaffung im März = 10 Monate = 10/12 bzw. 5/6). Daraus errechnet sich ein linearer Abzug von 54.000 € / 6 Jahre = 9.000 € × 5/6 = 7.500 €.
✅ Lineare AfA methodisch und rechnerisch fehlerfrei ermittelt.
Vorzugswürdig ist jedoch die degressive Absetzung nach § 7 II EStG. Zulässig ist grundsätzlich das Dreifache des linearen Satzes, begrenzt auf die Höchstgrenze von 30 %. Bei einer linearen AfA von 16,67 % beliefe sich das Dreifache auf 50 %, sodass der Satz auf 30 % gedeckelt wird. Der degressive Jahresbetrag beläuft sich auf 30 % von 54.000 € = 16.200 €. Zeitanteilig für 10 Monate ergibt sich eine degressive AfA von 16.200 € × 10/12 = 13.500 €.
✅ Sehr starke Auswertung des § 7 Abs. 2 EStG (Dreifaches des linearen Satzes, Deckelung auf 30 %, zeitanteilige Zwölftelung über § 7 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
⚠️ Am Rande hätte noch erwähnt werden können, dass neben § 7 Abs. 2 EStG eine AfaA nach § 7 Abs. 2 Satz 4 EStG gesetzlich ausgeschlossen ist.
d. Die gewinnwirksamen Aufwendungen für den Werkstattwagen setzen sich aus der vorzugswürdigen degressiven AfA in Höhe von 13.500 € und den laufenden Betriebskosten von 3.200 € zusammen. Dies ergibt eine gewinnmindernde Gesamtauswirkung von 16.700 €.
✅ Rechnerisch und im Zwischenergebnis exakt.
✅ Gliederungspunkt Elektro-Pkw.
a. Der Elektro-Pkw wird zu 80 % betrieblich genutzt. Da die Nutzungsquote über 50 % liegt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Die laufenden Betriebskosten in Höhe von 1.900 € sind nach § 4 IV EStG abzugsfähig.
✅ Zutreffend.
b. Die reguläre lineare AfA beträgt nach § 7 I 4 EStG zeitanteilig für vier Monate (September bis Dezember = 4/12 bzw. 1/3) bei einer Nutzungsdauer von sechs Jahren: 68.000 € / 6 = 11.333,33 € × 4/12 = 3.777,78 €. Die degressive AfA nach § 7 II EStG mit dem Höchstsatz von 30 % beträgt 68.000 € × 30 % × 4/12 = 6.800 €. Sofern für dieses reine Neufahrzeug die besondere degressive Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (§ 7 IIa EStG) mit 75 % ohne unterjährige Kürzung gewählt wird, ergäbe sich sogar ein AfA-Betrag von 51.000 €.
✅ Stark erkannt, dass § 7 Abs. 2a EStG für reine Elektrofahrzeuge 75 % im Anschaffungsjahr gewährt und nach § 7 Abs. 2a Satz 3 EStG keine Zwölftelung erfolgt!
⚠️ Du formulierst dies nur als Eventualität („Sofern... gewählt wird“). Laut Bearbeitervermerk ist stets von der steuerlich günstigsten Ausübung auszugehen. Du musstest dich hier verbindlich auf § 7 Abs. 2a EStG (51.000 €) festlegen und diesen Betrag in die Schlussrechnung einstellen.
c. Die private Nutzung stellt eine Entnahme nach § 4 I 2 EStG dar, die nach § 6 I Nr. 4 S. 1 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen ist. Bei einem Kraftfahrzeug des notwendigen Betriebsvermögens greift nach § 6 I Nr. 4 S. 2 EStG die 1 %-Regelung auf den inländischen Listenpreis je Kalendermonat. Für vier Monate ergäbe sich regulär ein Betrag von 4 × 1 % auf 68.000 € = 2.720 € (bzw. 680 € monatlich). Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, ist nach § 6 I Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG nur ein Viertel des Listenpreises (17.000 €) anzusetzen. Die Fahrtenbuchmethode nach Satz 3 findet keine Anwendung. Der monatliche Entnahmewert beläuft sich damit auf 1 % von 17.000 € = 170 € je Monat, für vier Monate insgesamt auf 680 €.
✅ Sehr gut: Viertelung des Listenpreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG erkannt und zutreffend mit 680 € berechnet.
⚠️ Zur Vollständigkeit einer Spitzenklausur gehören hier noch: Die Prüfung des Bruttolistenpreises an der Grenze von 100.000 € (für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 gem. § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG) sowie die kurze Feststellung, dass die Entnahme die Gesamtkosten nicht übersteigt (Kostendeckelung).
d. Für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nach § 4 V 1 Nr. 6 S. 3 EStG eine Korrektur, um eine Besserstellung gegenüber Arbeitnehmern (§ 9 I 3 Nr. 4 EStG) zu verhindern. Nach der Pauschalierungsmethode beträgt der Aufschlag für 80 Tage, 18 km Entfernung und den Listenpreis von 68.000 €: 0,0003 × 68.000 € × 80 Tage × 18 km = 930,24 € (bei geviertelter Bemessungsgrundlage entsprechend 232,56 €). Als fiktive Entfernungspauschale nach § 9 I 3 Nr. 4 S. 2 EStG stehen 80 Tage × 18 km × 0,38 € = 547,20 € gegenüber. Der Unterschiedsbetrag von 930,24 € ./. 547,20 € = 383,04 € ist dem Gewinn als nicht abziehbare Betriebsausgabe korrigierend hinzuzurechnen.
❌ Hier unterlaufen dir gleich mehrere gravierende Fehler:
- Gesetzlicher Maßstab: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG verweist für den 0,03 %-Zuschlag auf den Listenpreis „im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG“. Da das Elektrofahrzeug nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG privilegiert ist, ist zwingend vom geviertelten Listenpreis (17.000 €) auszugehen. Der Monatsbetrag lautet: 0,03 % × 17.000 € × 18 km × 4 Monate = 367,20 €.
- Rechentechnik: Du setzt bei der Pauschale einen täglichen Satz von 0,03 % an (statt 0,03 % pro Monat oder 0,002 % pro Tag), wodurch völlig verfehlte Zahlen entstehen.
- Rechtsfolge: Vergleicht man den zutreffenden Ausgangsbetrag (367,20 €) mit der abziehbaren Entfernungspauschale (80 Tage × 18 km × 0,38 € = 547,20 €), ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (− 180,00 €). Da § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG ausdrücklich nur den positiven Unterschiedsbetrag erfasst, unterbleibt eine Hinzurechnung vollständig (Korrektur = 0 €).
→ Fehlerkategorie: [Gesetz nicht sauber gelesen]
e. Der Konzertunfall war zwar rein privat veranlasst, jedoch ist bei Beschädigung eines im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts eine außerordentliche Absetzung für Abnutzung (AfaA) nach § 7 I 7 EStG bzw. eine Teilwertabschreibung nach § 6 I Nr. 1 S. 2 EStG vorzunehmen. In der Bilanz ist der Wertverlust in Höhe der Reparaturkosten von 6.500 € aufwandswirksam nach unten zu korrigieren.
❌ Dogmatischer Fehlgriff: Unfallkosten auf einer reinen Privatfahrt sind nach § 12 Nr. 1 EStG Kosten der privaten Lebensführung und keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Sie sind durch die 1 %-Pauschalregelung nicht abgegolten. Da die Reparatur über das betriebliche Bankkonto bezahlt und dort als Aufwand erfasst wurde, muss dem Aufwand eine Nutzungsentnahme in gleicher Höhe (+ 6.500 €) gegenübergestellt werden. Der Vorgang ist im Ergebnis steuerlich vollkommen gewinnneutral (0 €). Eine AfaA oder Teilwertabschreibung scheidet bei privaten Unfallschäden aus.
→ Fehlerkategorie: [Wissenslücke]
f. In der Gesamtrechnung für den Elektro-Pkw stehen den Aufwendungen (laufende Kosten 1.900 €, degressive AfA nach § 7 II EStG 6.800 € und Schadensaufwand 6.500 €) die gewinnerhöhenden Korrekturen (Privatnutzung 680 € und Wegekorrektur 383,04 €) gegenüber. Dies ergibt eine Gewinnminderung von 14.136,96 € (bei Anwendung der 75 %-AfA nach § 7 IIa EStG von 51.000 € beliefe sich die Gewinnminderung auf 58.336,96 €).
❌ Folgefehler: Wegen der Fehler bei AfA, Wegekorrektur und Unfallschaden ist das Gesamtergebnis unzutreffend. Richtig bei günstigster AfA-Wahl: − 51.000 € (AfA gem. § 7 IIa) − 1.900 € (laufende Kosten) + 680 € (Privatnutzung) + 0 € (Wege) + 0 € (Unfall) = − 52.220,00 €.
→ Fehlerkategorie: [Handwerk]
✅ Gliederungspunkt Geländewagen.
a. Bei einer betrieblichen Nutzung von 7.000 km bezogen auf die Gesamtfahrleistung von 20.000 km beträgt der betriebliche Anteil 35 %. Da dieser zwischen 10 % und 50 % liegt, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Der erforderliche Widmungsakt nach außen wurde durch die Aufnahme in das Bestandsverzeichnis und den Anlagenspiegel zum 2. Januar 2026 vollzogen. Die laufenden Betriebskosten von 7.400 € mindern als Betriebsausgaben den Gewinn.
✅ Sehr gut erkannt: 35 % = gewillkürtes Betriebsvermögen, wirksame Zuordnungshandlung zeitnah dokumentiert, laufende Kosten als Betriebsausgaben erfasst.
b. Bei Anschaffung am 2. Januar 2026 ist die AfA für das gesamte Jahr ohne zeitanteilige Kürzung (12/12) anzusetzen. Linear beläuft sich der Betrag bei sechs Jahren Nutzungsdauer auf 82.000 € / 6 = 13.666,67 €. Vorzugswürdig ist die degressive AfA nach § 7 II EStG mit 30 % auf 82.000 €, was einen Abzug von 24.600 € ergibt.
✅ Zutreffend ermittelt. (Kurzer Hinweis: § 7 Abs. 2a EStG scheidet aus, da Plug-in-Hybride keine Elektrofahrzeuge i.S.d. § 9 Abs. 2 KraftStG sind).
c. Unter Anwendung der 1 %-Methode für Hybridelektrofahrzeuge halbiert sich die Bemessungsgrundlage nach § 6 I Nr. 4 S. 2 Nr. 2 EStG (CO2-Ausstoß 42 g/km) von 82.000 € auf 41.000 €. Der Entnahmewert für zwölf Monate beläuft sich auf 1 % von 41.000 € = 410 € monatlich × 12 Monate = 4.920 €.
❌ Das ist der zentrale materielle Fehler im EStG-Teil: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gilt nach seinem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur für Kraftfahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Bei einer betrieblichen Nutzung von 35 % (gewillkürtes Betriebsvermögen) ist die 1 %-Methode zwingend ausgeschlossen! Damit entfällt zugleich die Halbierung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 5 EStG, da diese Vergünstigung nur den Listenpreis innerhalb der 1 %-Regelung modifiziert. Mangels ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs greift die Grundregel des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG (Teilwert = anteilige tatsächliche Kosten): Gesamtkosten = 24.600 € AfA + 7.400 € lfd. Kosten = 32.000 €. Nutzungsentnahme: 32.000 € × 65 % Privatanteil = 20.800,00 €.
→ Fehlerkategorie: [Gesetz nicht sauber gelesen]
d. Für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte an 40 Arbeitstagen (18 km) errechnet sich der Pauschalansatz auf der Grundlage von 41.000 € mit 0,0003 × 41.000 € × 40 Tage × 18 km = 88,56 € (bzw. bei 82.000 € = 177,12 €). Dem steht die Entfernungspauschale nach § 9 I 3 Nr. 4 EStG in Höhe von 40 Tage × 18 km × 0,30 € = 216,00 € gegenüber. Bei Heranziehung der pauschalen Monatsregelung (0,03 % × 41.000 € × 18 km × 12 Monate = 2.656,80 €) verbleibt nach Abzug der Pauschale von 216 € ein nicht abziehbarer Betrag von 2.440,80 €, der dem Gewinn hinzuzurechnen ist.
❌ Mehrere Fehler:
- Da die Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG bewertet wird, greift nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 2 EStG nicht die 0,03 %-Regelung, sondern der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen: Kilometersatz = 32.000 € / 20.000 km = 1,60 €/km. Auf die Wege entfallen 1.440 km × 1,60 € = 2.304,00 €.
- Rechtsstand Entfernungspauschale 2026: Die Entfernungspauschale beträgt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer (die 0,30 €-Staffel ist entfallen!): 40 Tage × 18 km × 0,38 € = 273,60 €.
- Positiver Unterschiedsbetrag: 2.304,00 € ./. 273,60 € = 2.030,40 € Hinzurechnung.
→ Fehlerkategorie: [Gesetz nicht sauber gelesen]
e. Die Gesamtauswirkung für den Geländewagen umfasst die laufenden Kosten von 7.400 € und die degressive AfA von 24.600 € als Aufwand abzüglich der Entnahme für Privatnutzung (4.920 €) sowie zuzüglich der Hinzurechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (2.440,80 €). Dies führt zu einer Gewinnminderung in Höhe von 24.639,20 €.
❌ Folgefehler: Das Ergebnis weicht wegen der falschen Entnahmebewertung und Wegekorrektur erheblich ab. Zutreffend: − 24.600 € − 7.400 € + 20.800 € + 2.030,40 € = − 9.169,60 €.
⚠️ § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (Angemessenheit der Kfz-Kosten) hätte kurz geprüft und verneint werden müssen.
→ Fehlerkategorie: [Handwerk]
✅ Gliederungspunkt Elektrofahrrad.
a. Das Elektrofahrrad wird betrieblich genutzt und stellt notwendiges Betriebsvermögen dar. Die laufenden Kosten in Höhe von 300 € sind als Betriebsausgaben abziehbar.
✅ Zutreffend.
b. Die Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Bei Anschaffung am 1. April 2026 beläuft sich die lineare AfA nach § 7 I 4 EStG für neun Monate auf 4.800 € / 6 × 9/12 = 600 €. Die degressive AfA nach § 7 II EStG mit 30 % beträgt 4.800 € × 30 % × 9/12 = 1.080 € und ist vorzugswürdig.
✅ Exakt berechnet. (GWG nach § 6 Abs. 2 EStG scheidet wegen AK > 800 € zu Recht aus).
c. Die Privatnutzung stellt eine Entnahme nach § 4 I 2 EStG dar. Da es sich verkehrsrechtlich um kein Kraftfahrzeug handelt, scheidet § 6 I Nr. 4 S. 2 EStG aus. Nach dem Rechtsgedanken des § 3 Nr. 37 EStG bzw. gemäß § 6 I Nr. 4 S. 6 EStG ist für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads kein Entnahmewert anzusetzen (0 €).
✅ Sehr stark: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG direkt erkannt und zutreffend angewandt!
d. Wegen der Regelung in § 9 I 3 Nr. 4 S. 7 EStG bleibt die Nutzung für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte ohne Kürzungsfolgen; eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern scheidet aus.
✅ Zutreffend subsumiert.
e. Das Gesamtergebnis für das Elektrofahrrad ergibt sich aus der degressiven AfA (-1.080 €) und den laufenden Kosten (-300 €), was zu einer Gewinnminderung von 1.380 € führt.
✅ Richtig (− 1.380,00 €).
✅ Gliederungspunkt Veräußerung Altfahrzeug.
a. Der bisherige Geschäftswagen wurde seit 2021 zu 60 % betrieblich genutzt und gehörte somit zum notwendigen Betriebsvermögen.
✅ Zutreffend.
b. Bei der Veräußerung am 30. Juni 2026 zu einem Preis von 15.000 € und einem Buchwert von 4.000 € werden stille Reserven in Höhe von 11.000 € aufgedeckt.
✅ Richtig.
c. Der Veräußerungsgewinn von 11.000 € ist als Betriebseinnahme des Betriebs nach § 15 I 1 Nr. 1, § 15 II EStG in voller Höhe gewinnerhöhend zu erfassen.
✅ Exzellent: Du hast nicht den typischen Klausurfehler gemacht, den Gewinn entsprechend der privaten Nutzungsquote um 40 % zu kürzen. Der Veräußerungsgewinn ist in voller Höhe zu versteuern!
✅ Zusammenfassung des Gewerbegewinns.
Die Einkünfte des Jonas Wendland aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2026 ermitteln sich aus dem bisherigen laufenden Gewinn von 152.000 €, vermindert um den Werkstattwagen (-16.700 €), den Elektro-Pkw (-14.136,96 €), den Geländewagen (-24.639,20 €) und das Elektrofahrrad (-1.380 €) sowie erhöht um den Veräußerungsgewinn (+11.000 €). Der Gesamtgewinn beträgt 107.143,84 € (bzw. bei Inanspruchnahme der 75 %-AfA für den Elektro-Pkw 62.943,84 €).
❌ Folgefehler: Wegen der Fehlberechnungen bei Vorgang 2 und 3 ist der Endgewinn unzutreffend. Richtige Zusammenstellung: 152.000 € − 16.700 € (Werkstattwagen) − 52.220 € (Elektro-Pkw) − 9.169,60 € (Geländewagen) − 1.380 € (E-Bike) + 11.000 € (Veräußerung) = 83.530,40 €.
→ Fehlerkategorie: [Handwerk]
B.
✅ Prüfungsteil Rebecca Thaler.
I. Rebecca Thaler ist nach § 1 I 1 EStG i.V.m. § 8 AO unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da sie ihren Wohnsitz in Regensburg hat. Es gilt das Welteinkommensprinzip.
✅ Zutreffend.
Als angestellte Servicetechnikerin ist sie Arbeitnehmerin im Sinne des § 1 I, II LStDV und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 2 I 1 Nr. 4 EStG i.V.m. § 19 I 1 Nr. 1 EStG.
✅ Sehr sauber eingeleitet.
Gemäß § 2 II 1 Nr. 2 EStG ermitteln sich die Einkünfte als Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9 EStG).
✅ Zutreffend.
II.
✅ Gliederungspunkt Einnahmen.
- Der gezahlte Bruttoarbeitslohn von 48.000 € stellt eine steuerpflichtige Einnahme nach § 19 I 1 Nr. 1 EStG dar.
✅ Richtig.
- Die Überlassung des Dienstwagens (Bruttolistenpreis 39.000 €) für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt einen geldwerten Vorteil nach § 8 II EStG dar. Da das Fahrtenbuch nach vier Monaten abgebrochen wurde und ein unterjähriger Wechsel unzulässig ist, greift für den gesamten Nutzungszeitraum von zehn Monaten die pauschale 1 %-Regelung.
✅ Sehr gut erkannt: Ein unterjähriger Methodenwechsel ist unzulässig, weshalb zwingend die pauschale Methode für die gesamten 10 Monate greift.
Für die Privatnutzung fallen 10 Monate × 1 % von 39.000 € = 3.900 € an (§ 8 II 2 EStG). Für die Fahrten zur 24 km entfernt liegenden Tätigkeitsstätte sind nach § 8 II 3 EStG monatlich 0,03 % × 39.000 € × 24 km × 10 Monate = 2.808 € anzusetzen. Der Gesamtvorteil beläuft sich auf 6.708 €. Das von Frau Thaler geleistete Nutzungsentgelt in Höhe von 1.000 € (10 Monate × 100 €) mindert diesen geldwerten Vorteil in voller Höhe auf 5.708 €.
✅ Hervorragend gerechnet und dogmatisch einwandfrei begründet (das Nutzungsentgelt mindert nach ständiger BFH-Rechtsprechung den Sachbezugswert).
- Der geldwerte Vorteil aus dem kostenlosen Laden des privaten Elektrofahrzeugs an der betrieblichen Ladesäule (Wert 480 €) ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei und bleibt mit 0 € außer Ansatz.
✅ Sehr starke Normkenntnis (§ 3 Nr. 46 EStG).
III. Als Werbungskosten steht ihr nach § 9 I 3 Nr. 4, S. 4 EStG für 200 Tage die Entfernungspauschale zu (20 km × 0,30 € = 6,00 € zuzüglich 4 km × 0,38 € = 1,52 €, insgesamt 7,52 € je Tag). Für 200 Tage ergibt sich ein Betrag von 1.504 €, welcher den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG) übersteigt.
❌ Rechtsstandfehler: Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 gilt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG ein einheitlicher Pauschsatz von 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer. Richtig: 200 Tage × 24 km × 0,38 € = 1.824,00 €. (Dass der Höchstbetrag von 4.500 € nach Satz 2 Halbsatz 2 bei Dienstwagengestellung nicht gilt, übersteigt der Betrag ohnehin nicht).
→ Fehlerkategorie: [Wissenslücke]
IV. Die Einkünfte der Rebecca Thaler aus nichtselbständiger Arbeit betragen 52.204 € (Einnahmen: 48.000 € Barlohn + 5.708 € Sachbezug ./. Werbungskosten 1.504 €).
⚠️ Folgefehler beim Gesamtergebnis: 48.000 € + 5.708 € − 1.824 € = 51.884,00 €.
→ Fehlerkategorie: [Handwerk]
C.
✅ Prüfungsteil Abgabenordnung.
I. Der Einkommensteuerbescheid 2026 vom 3. Mai 2028 ist bestandskräftig. Die vierjährige Festsetzungsfrist (§ 169 II 1 Nr. 2 AO) begann nach § 170 II 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Einreichungsjahres am 31. Dezember 2028 und läuft bis zum 31. Dezember 2032, sodass im Jahr 2030 keine Verjährung eingetreten ist.
✅ Sehr gut und normenkettengenau berechnet (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO).
Nach § 173 I Nr. 1 AO ist ein Bescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen. Dass der Geländewagen tatsächlich nur zu 35 % und nicht zu über 50 % betrieblich genutzt wurde, erfuhr das Finanzamt erst nachträglich im Rahmen der Außenprüfung beim Lieferanten im Jahr 2030. Diese Tatsache ist rechtserheblich, da sie die 1 %-Methode ausschließt und zu einer höheren Entnahmebewertung sowie damit zu einer höheren Steuer führt. Da Wendland in seiner Erklärung die Quote über 50 % unzutreffend versichert hatte, durfte die Behörde hierauf vertrauen; eine Verletzung der behördlichen Ermittlungspflicht steht der Korrektur zuungunsten nicht entgegen. Das Finanzamt ist folglich dem Grunde nach berechtigt, den Bescheid nach § 173 I Nr. 1 AO zu ändern.
✅ Dogmatisch saubere Subsumtion unter § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Das Spannungsverhältnis zwischen behördlicher Ermittlungspflicht (§ 88 AO) und steuerpflichtiger Mitwirkungspflicht (§ 90 AO) nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hast du überzeugend gelöst!
⚠️ Es fehlt die bezifferte Vergleichsrechnung im Bescheid: Bisher angesetzt (1 %-Regel mit Halbierung) = 7.303,20 € gegen zutreffend (Teilwert/tatsächliche Kosten) = 22.830,40 €, was eine steuererhöhende Auswirkung von + 15.527,20 € ergibt. Vor der Änderung ist zudem nach § 91 Abs. 1 Satz 1 AO anzuhören.
II. 1. Hinsichtlich der versehentlich mit 20 % statt 30 % angesetzten Absetzung für den Werkstattwagen scheidet eine eigenständige Berichtigung nach § 129 S. 1 AO aus. Die Wahl eines fehlerhaften Abschreibungssatzes beruht auf einem Rechtsanwendungsfehler (Denkfehler); die ernsthafte Möglichkeit eines solchen Fehlers kann nicht ausgeschlossen werden. Auch § 173 I Nr. 2 AO scheidet aus, da insoweit keine neuen Tatsachen vorliegen.
✅ Hervorragend argumentiert! § 129 AO scheidet bei Rechtsanwendungsfehlern/Denkfehlern aus. Auch der Ausschluss von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist präzise begründet.
- Wird der Bescheid jedoch nach § 173 I Nr. 1 AO geändert, greift § 177 I AO ein. Danach sind bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids materielle Fehler zu berichtigen. Der Ansatz von 20 % statt 30 % degressiver AfA führte zu 4.500 € zu geringen Betriebsausgaben und stellt einen materiellen Fehler im Sinne des § 177 III AO dar. Das Finanzamt ist gesetzlich verpflichtet, diesen Fehler zu Gunsten des Wendland zu berichtigen („sind zu berichtigen“).
✅ Exzellente Subsumtion unter § 177 Abs. 1, Abs. 3 AO.
- Der Berichtigungsrahmen nach § 177 I AO wirkt als Saldierungsvorschrift: Fehler zu Gunsten des Steuerpflichtigen dürfen insoweit berücksichtigt werden, wie die Änderung nach § 173 I Nr. 1 AO zuungunsten reicht. Da die Gewinnerhöhung durch den Geländewagen den Betrag von 4.500 € übersteigt, ist die zu niedrige AfA des Werkstattwagens in voller Höhe gewinnmindernd gegenzurechnen.
✅ Absolut treffend als Rahmen- und Saldierungsvorschrift erkannt und gelöst!
⚠️ Um die Höchstpunktzahl zu erreichen, hättest du hier noch die Endabrechnung präsentieren müssen: Veranlagter Gewinn im Bescheid 2028: 72.503,20 € (83.530,40 € − 15.527,20 € + 4.500 €). Gewinnerhöhung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: + 15.527,20 €. Kompensation nach § 177 Abs. 1 AO: − 4.500,00 €. Netto-Änderung: + 11.027,20 € auf den zutreffenden Endgewinn von 83.530,40 €.
III. Gemäß § 351 I AO kann ein Änderungsbescheid nur insoweit angefochten werden, als die Änderung reicht. Die formelle Bestandskraft schützt den Bescheid vor einer vollumfänglichen Wiederaufrollung.
✅ Dogmatisch absolut zutreffend.
Wendland kann im Rahmen seines Einspruchs die tatsächlichen Voraussetzungen der Erhöhung nach § 173 I Nr. 1 AO angreifen sowie die vollständige Saldierung des AfA-Fehlers beim Werkstattwagen nach § 177 I AO verlangen.
✅ Richtig.
Soweit Wendland darüber hinaus die AfA für den Elektro-Pkw überprüfen lassen möchte, stellt dies das Nachschieben eines weiteren materiellen Fehlers nach § 177 I AO dar. Wendland kann diesen Fehler geltend machen, seine Auswirkung ist jedoch durch den Änderungsrahmen des § 177 I AO begrenzt: Die Summe aller materiellen Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen kann die Steuerfestsetzung im Ergebnis nicht unter den Betrag des ursprünglichen Bescheids vom 3. Mai 2028 herabsenken.
✅ Prozessual und verfahrensrechtlich sehr scharfsinnig über § 351 Abs. 1 i.V.m. § 177 Abs. 1 AO gelöst.
⚠️ Materiell-rechtlich hättest du klarstellen müssen, dass die AfA für den Elektro-Pkw mit 75 % nach § 7 Abs. 2a EStG ohnehin den gesetzlichen Höchstwert darstellte und daher in der Sache gar kein materieller Fehler vorlag.
3. Ursache und Abstellung
1. Nichtbeachtung der Anwendungsschwelle des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (Geländewagen)
- Ursache: Du hast die Pauschalierungsmethode (1 %-Regelung) und die Hybridförderung routinemäßig geprüft, ohne den einleitenden Schwellenwert des Satzes 2 am Gesetzestext zu kontrollieren.
- Abstellung: Lies bei § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG immer zuerst das Tatbestandsmerkmal der Nutzung: Satz 2 gilt ausschließlich bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % (notwendiges Betriebsvermögen). Liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor (10 % bis 50 %), ist Satz 2 zwingend gesperrt — damit entfallen auch sämtliche E- und Hybrid-Listenpreisminderungen nach den Nummern 1 bis 5! Es gilt dann immer Satz 1 (Teilwert = anteilige tatsächliche Kosten).
2. Fehlbehandlung von privaten Unfallschäden im Betriebsvermögen
- Ursache: Verwechslung von betrieblichen Schadensereignissen mit privat veranlassten Schäden.
- Abstellung: Trenne strikt nach der Veranlassung (§ 4 Abs. 4 vs. § 12 Nr. 1 EStG): Ereignet sich ein Unfall auf einer Privatfahrt, ist der Schaden rein privat veranlasst. Reparaturkosten dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Werden sie betrieblich verbucht, ist zwingend eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme in gleicher Höhe zu buchen. Eine AfaA (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) ist bei privat veranlassten Beschädigungen unzulässig.
3. Veralteter Rechtsstand bei der Entfernungspauschale
- Ursache: Anwendung der alten Staffelregelung (0,30 € bis km 20 / 0,38 € ab km 21).
- Abstellung: Achte penibel auf den Veranlagungszeitraum: Ab 2026 gilt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG ein einheitlicher Pauschsatz von 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer.
4. Bessere Lösung an den Fehlerstellen
Geländewagen: Bewertung der Entnahme und Wege (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 2 EStG)
„Da der Geländewagen lediglich zu 35 % betrieblich genutzt wird, ist die Pauschalwertmethode des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG unanwendbar, da diese eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % voraussetzt. Infolgedessen greifen auch die Vergünstigungen für Hybridelektrofahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 5 EStG) nicht ein. Mangels ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG) richtet sich die Bewertung der privaten Nutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG nach dem Teilwert (anteilige tatsächliche Gesamtkosten). Bei Gesamtkosten von 32.000 € (24.600 € AfA + 7.400 € lfd. Kosten) und einem privaten Nutzungsanteil von 65 % (13.000 km / 20.000 km) beträgt die gewinnerhöhende Nutzungsentnahme 20.800,00 €.
Für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte greift infolge der Entnahmebewertung nach Satz 1 die Sonderregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 2 EStG: Anstelle der 0,03 %-Monatspauschale sind die tatsächlichen Aufwendungen anzusetzen. Diese betragen bei Gesamtkosten von 1,60 €/km (32.000 € / 20.000 km) für 1.440 Fahrtenkilometer 2.304,00 €. Nach Abzug der abziehbaren Entfernungspauschale von 273,60 € (40 Tage × 18 km × 0,38 €) ergibt sich ein positiver Unterschiedsbetrag von 2.030,40 €, der dem Gewinn hinzuzurechnen ist.“
Elektro-Pkw: Wegekorrektur und Unfallschaden
„Für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG auf den Listenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, mithin auf den nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG geviertelten Wert von 17.000 €. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf 367,20 € (0,03 % × 17.000 € × 18 km × 4 Monate). Da die abziehbare Entfernungspauschale mit 547,20 € (80 Tage × 18 km × 0,38 €) diesen Betrag übersteigt, liegt kein positiver Unterschiedsbetrag vor; eine Hinzurechnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG unterbleibt.
Der Unfallschaden in Höhe von 6.500 € entstand auf einer privaten Vergnügungsfahrt und ist daher nach § 12 Nr. 1 EStG steuerlich unbeachtlich. Durch die Verbuchung als betrieblicher Reparaturaufwand wurde der Gewinn zunächst unberechtigt gemindert. Dies ist durch den Ansatz einer gewinnerhöhenden Nutzungsentnahme in Höhe von 6.500 € vollständig zu neutralisieren (Gewinnauswirkung: 0 €).“
5. Strukturelle Muster
- Subsumtionsabbruch vor Tatbestandsmerkmalen (Schwellenwerte): Du wendest Spezialvorschriften (wie § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) an, ohne zuvor die Eingangsvoraussetzung („zu mehr als 50 %“) am Sachverhalt abzugleichen. Gewöhne dir an, jede Tatbestandsvoraussetzung eines Satzes isoliert abzuhaken.
- Kompensationsmechanik bei Privatkosten im Betrieb: Bei Aufwendungen, die über das Betriebskonto laufen, aber die private Lebensführung betreffen (§ 12 Nr. 1 EStG), darfst du keine bilanzielle Abschreibung (AfaA) konstruieren, sondern musst immer die bilanzielle Neutralisation über das Entnahmekonto wählen.
- Sehr hohe methodische Stärke im Verfahrensrecht: Deine Strukturierung im AO-Teil (§§ 129, 173, 177, 351 AO) war exzellent, klar gegliedert und gedanklich durchdrungen. Halte diesen sauberen Prüfungsaufbau unbedingt bei!
Dieser Bogen ist wirklich so entstanden und steht Wort für Wort da, wie ALEX ihn geschrieben hat. Gezeigt wird er mit der Einwilligung des Menschen, dessen Bearbeitung er beurteilt.
Woran gemessen wird
ALEX benotet nicht aus dem Gefühl. Zu jeder der 128 Examensklausuren im Bestand liegen eine Musterlösung und Korrekturhinweise. Der Korrektor bekommt beides mit und misst deine Bearbeitung daran.
Danach · Fehler wegtrainieren
Aus jeder Beanstandung wird eine Übung.
Jede beanstandete Stelle bekommt ihre Fehlerart. Über die Normen der bemängelten Stellen sucht ALEX die Einheiten, die genau dort ansetzen. Er sagt dir dabei, wie viele davon deine Fehlernormen wirklich treffen und wie viele Auffüllung sind.
- HandwerkAufbau, Gutachten- und Urteilsstil, Tenor, Formalien→ hängt an keiner Vorschrift: geübt wird es im Klausurencoach
- Wissenslückematerielles Recht oder Prozessrecht fehlt→ Übungsrunde aus Karten und Fällen zu diesen Normen
- Sachverhalt nicht ausgewertetAngaben aus dem Sachverhalt bleiben ungenutzt→ Übungsrunde aus Karten und Fällen zu diesen Normen
- Gesetz nicht sauber gelesenWortlaut, Verweisung oder Absatz übersehen→ Übungsrunde aus Karten und Fällen zu diesen Normen
- ArgumentationstiefeErgebnis behauptet statt begründet→ hängt an keiner Vorschrift: geübt wird es im Klausurencoach
- InkohärenzWiderspruch zu einer eigenen früheren Aussage→ hängt an keiner Vorschrift: geübt wird es im Klausurencoach
- TaktikfehlerMandanteninteresse, Risiko, unsicherer Weg→ hängt an keiner Vorschrift: geübt wird es im Klausurencoach
Nicht jede Fehlerart hängt an einer Vorschrift. Zum Obersatz gibt es keine Karteikarte. Wo das so ist, steht es an der Kachel.
Später · nach deiner Vergessenskurve
Er kommt wieder, bevor du vergisst.
Diese Einheit hier hat 3 Wiederholungen hinter sich. Wann sie das nächste Mal kommt, entscheidest du mit einem der vier Knöpfe. Probier es aus:
Drück einen der vier Knöpfe. Die Kurve ändert sich mit — denn eine Bewertung ändert, wie lange die Einheit sitzt.
Der Algorithmus heißt FSRS, bekannt aus Anki. ALEX rechnet mit der Fassung FSRS-5. Die gestrichelte Linie ist die Zielhöhe: Dort, wo du eine Einheit noch mit 90 % Wahrscheinlichkeit weißt, setzt er die Wiederholung an. Deshalb liegen die Termine auf dieser Linie und nur an verschiedenen Tagen. „Nochmal“ ist die Ausnahme: Das sind ein paar Minuten Lernschritt, und so kurz danach weißt du sie noch.
Warum ausgerechnet so
Was die Studien zeigen.
Das Prinzip mit der breitesten Evidenz heißt Abrufen statt Wiederlesen. Und zur maschinellen Korrektur juristischer Klausuren liegen die ersten Untersuchungen vor.
Warum überhaupt so gelernt wird
- Abrufen schlägt Wiederlesen.
Eine Meta-Analyse über 242 Studien, 1.619 Effekte und 169.179 Teilnehmer vergleicht zehn verbreitete Lerntechniken. Die wirksamsten sind Practice Testing (sich abfragen) und Distributed Practice (verteiltes Wiederholen); Unterstreichen und Zusammenfassen schneiden am schwächsten ab, bei immer noch beachtlichen Effekten.
In ALEX: Jede Einheit ist eine Frage, keine Lektüre — Mikrofall, Jura Eule, Quick-Check, Klausurencoach. Gelesen wird auch, aber jede Wissenseinheit endet in Fragen, und wiedervorgelegt wird die Frage.
Donoghue & Hattie (2021), Frontiers in Education 6:581216 - Von zehn Techniken erreichen zwei die höchste Stufe.
Der Übersichtsbericht bewertet zehn Lerntechniken nach ihrer Nützlichkeit. Nur Practice Testing und Distributed Practice bekommen die Einstufung „hoch“ — weil sie über Altersgruppen, Fähigkeitsniveaus und Fächer hinweg wirken. Markieren, Wiederlesen und Zusammenfassen bekommen die niedrigste.
In ALEX: Beides zusammen ist der Kern: Der Lernplan legt jede Einheit nach ihrer eigenen Vergessenskurve wieder vor, und was wiederkommt, ist eine Frage.
Dunlosky u. a. (2013), Psychological Science in the Public Interest 14(1), 4–58 - Es wirkt auch beim Verstehen, nicht nur beim Auswendiglernen.
Abrufen führte zu mehr Lernerfolg als elaboriertes Lernen mit Concept Maps — und zwar auch bei Fragen, die Schlussfolgerungen verlangten, und sogar dann, wenn am Ende eine Concept Map zu erstellen war.
In ALEX: Mikrofälle und Klausurencoach verlangen die Anwendung: Der Sachverhalt steht da, und du schreibst — erst danach kommt die Musterlösung.
Karpicke & Blunt (2011), Science 331(6018), 772–775 - Der Rhythmus kommt nicht von uns.
FSRS ist ein quelloffener Wiederholungsalgorithmus. Der Benchmark der Open-Spaced-Repetition-Gemeinschaft misst ihn und konkurrierende Verfahren gegen die Wiederholungsdaten von 9.999 Anki-Sammlungen — rund 350 Millionen ausgewertete Wiederholungen.
In ALEX: ALEX benutzt FSRS-5 als Bibliothek: dieselben 19 Gewichte, dieselbe Zielwahrscheinlichkeit von 90 %.
Open Spaced Repetition — srs-benchmark (quelloffen)
Was über maschinelle Korrektur bekannt ist
- Untereinander waren sich die Systeme einig, mit dem Korrektor nicht immer.
Die Juristische Fakultät Passau ließ 150 juristische Klausuren doppelt bewerten: von einem menschlichen Korrekturassistenten und zusätzlich von drei KI-Systemen. Zwischen den Systemen lagen nie mehr als drei Punkte; gegenüber der menschlichen Korrektur waren es im Extremfall acht. Im selben Versuch entstanden Werkzeuge, die Lösungsskizzen um alternative Wege ergänzen und Rohpunkteschemata zu Klausuren entwickeln.
In ALEX: Musterlösung und Korrekturhinweise liegen hier zu jeder Examensklausur im Bestand, und der Korrektor bekommt beides mit. Wie viele Klausuren das sind, steht weiter unten.
Juristische Fakultät Passau (2026), Soll die KI im Klausurenkurs korrigieren? — Meldung vom 28.07.2026 - Die KI-Durchgänge stimmten enger überein als die Korrekturen ohne Bewertungsschema.
Ein Forschungsprojekt mehrerer juristischer Fakultäten ließ an der LMU München 16 digital geschriebene Verwaltungsrechtsklausuren mehrfach bewerten: von 14 Korrekturassistentinnen und -assistenten, von denen acht ein Rohpunkteschema mit Einzelpunkten je Lösungsabschnitt bekamen und sechs wie üblich nur die Lösungsskizze; dazu von zwei KI-Systemen mit je zwei Sprachmodellen, jeweils einmal mit und einmal ohne dasselbe Schema. Der Abstand zwischen höchster und niedrigster Note sank bei den Korrektoren mit Schema von 5,25 auf 2,94 Punkte, also um 44 Prozent. Die Streuung der Noten lag bei den besten KI-Durchgängen unter der der Korrektoren ohne Schema, wie sie heute die Regel sind, und die Ausreißer fielen kleiner aus. Nach Architekturänderungen sank auch der mittlere Abstand zur Korrektur des Kursleiters von 2,93 und 3,64 Punkten in der ersten Projektphase auf 1,69 und 2,06. Die Autoren merken an, dass sie die besten Durchgänge im Nachhinein ausgewählt haben.
In ALEX: Die Skala steht im Auftrag des Korrektors: § 1 JurPrNotSkV, dieselbe wie im Examen; gemessen wird an der hinterlegten Musterlösung. Ein Rohpunkteschema mit Einzelpunkten je Lösungsabschnitt führt ALEX heute nicht. Wie ausführlich ein Bogen dabei ausfällt, kannst du weiter oben auf dieser Seite nachlesen: Dort steht einer vollständig.
Strecker, Hähnchen, Heidebach, Herberger u. a. (2026), Ordnung der Wissenschaft 1 (2026), 1–34
Der Unterschied
Was hier anders gebaut ist.
Der Stoff steht überall in denselben Gesetzen. Was sich unterscheidet, ist die Bauart: wer die Reihenfolge bestimmt, wie groß eine Aufgabe ist und was nach einem Fehler geschieht.
Kurs, Klickpfad, Skript
Hier
Wann etwas wiederkommt
Ein Kurs hat einen Terminplan. Er gilt für alle gleich.
Hier:Jede einzelne Einheit trägt ihren eigenen nächsten Termin, gerechnet aus deinen bisherigen Antworten.
Was als Nächstes drankommt
Ein Klickpfad hat eine Reihenfolge. Sie steht fest, bevor du anfängst.
Hier:Deine Trefferquote steuert, wie schwer die nächste Aufgabe wird, und die Kapitel mit der größten Lücke kommen zuerst.
Wie groß die Aufgabe ist
Eine Aufgabensammlung stellt eine Frage und zeigt danach die Lösung.
Hier:Du schreibst eine ganze Examensklausur, Station für Station, und bekommst Punkte und eine Notentendenz nach der amtlichen Notenskala.
Was auf den Fehler folgt
In einer Aufgabensammlung kommt nach der Lösung die nächste Frage.
Hier:Aus den Vorschriften, die dein Korrekturbogen bemängelt, sucht ALEX die Einheiten heraus, die genau daran hängen.
Wo die Vorschrift steht
Ein Skript nennt die Fundstelle. Aufschlagen musst du sie selbst.
Hier:Jede Fundstelle führt auf den Gesetzestext, und in einer Kette jedes Glied auf seine eigene Vorschrift.
Ob der Rechtsstand stimmt
Ein Skript trägt den Stand seiner Auflage.
Hier:Der amtliche Gesetzestext liegt hier im Haus. Jede zitierte Vorschrift wird dagegen gelegt: Gibt es sie, gibt es den Absatz, den Satz, die Nummer, und ist sie noch in Kraft?
Und das steht daneben
Die Algorithmische Optimierung zieht Fall für Fall nach, ohne dass du auswählst.
- Alex Coaching
ALEX nimmt dich an die Hand: Wissen, Mikrofälle und Klausurencoaching greifen ineinander, eine Lektion nach der anderen. Du musst nichts aussuchen — überspringen darfst du trotzdem.
- Trainieren
Der Stoff eines Rechtsgebiets: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule, Klausurencoach und Examensklausuren.
- Klausurkorrektur
Deine eigene Klausur einreichen — die KI korrigiert sofort, ein Mensch in null bis drei Tagen.
- Heute dran
Was heute fällig ist — in der Reihenfolge, die am meisten bringt. Der eine Weg, den du täglich gehst.
- Lernplan
Dein Examenstermin und wie viel du je Rechtsgebiet mitnehmen willst. Daraus rechnet sich dein Tagespensum.
- Kartei
Deine eigenen Karten — schreiben, aus Text erzeugen lassen, aus Anki einspielen. Sie laufen im selben Rhythmus mit.
- Arena
Gegen andere spielen: Duell, Bestenlisten, Hochschul-Wertung und Lerngruppe. Über allen Rechtsgebieten.
- Tutor
Fragen stellen. Er antwortet und nennt darunter, worauf er sich stützt.
- Du
Was dabei herauskommt: Stärken, Lücken, Serie, Punkte — jede Zahl mit ihrem Beleg daneben.
- Aktuelle Rspr
Das examensrelevanteste Urteil der Woche — knapp erklärt, mit dem Satz, wo es abgeprüft wird.
- Forum
Fragen an die anderen — und Antworten, wenn du es weißt.
Wähle dein Rechtsgebiet
Jedes Rechtsgebiet steht für sich — mit eigenem Stoff, Lernplan und Fortschritt. Weitere folgen nach demselben Aufbau.
Steuerrecht
2. Staatsexamen
Kautelarrecht
Vertragsgestaltung · 2. Staatsexamen
Arbeitsrecht
Individual- & Prozessrecht · 2. Staatsexamen
Erbrecht
Materielles Erbrecht & Erbprozess · 2. Staatsexamen
Strafrecht I
Ermittlungsverfahren und Zwangsmaßnahmen · 2. Staatsexamen
Strafrecht II
Anklage und Verfahrensabschluss · 2. Staatsexamen
Strafrecht III
Hauptverhandlung · 2. Staatsexamen
Strafrecht IV
Strafzumessung und Rechtsfolgen · 2. Staatsexamen
Strafrecht V
Urteil und Plädoyer · 2. Staatsexamen
Strafrecht VI
Rechtsmittel · 2. Staatsexamen
Strafrecht VII
Materielles Strafrecht · 2. Staatsexamen
BGB AT
Allgemeiner Teil · 1. Staatsexamen
Schuldrecht AT
Schuldverhältnis und Leistungsstörung · 1. Staatsexamen
Sachenrecht
Eigentum, Besitz und dingliche Sicherheiten · 1. Staatsexamen
Schuldrecht BT
Vertragstypen und ihr Gewährleistungsrecht · 1. Staatsexamen
Öffentliches Recht I
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt · 2. Staatsexamen
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Der Stoff, aus dem er auswählt
Geprüfter Bestand, redaktionell geschrieben. Heute im Haus:
- 2.783 Module Wissensstoff, der zwischendurch fragt, ob es sitzt.
- 3.116 Mikrofälle Zu den Grundfällen kommen Varianten und Streitfälle. Du schreibst, ALEX bewertet, die Musterlösung steht daneben.
- 9.024 Karteikarten Jede ist aus sich heraus verständlich. Deine Bewertung steuert die nächste Wiederholung.
- 2.147 Fälle in der Jura Eule — einer davon steht oben auf dieser Seite.
- 128 Klausuren aus dem Examen — jede mit Musterlösung, Korrekturhinweisen und einer geführten Fassung im Klausurencoach.
- 185 Schemata und 490 Definitionen zum Trainieren.
Einen einzelnen Begriff nachschlagen
Offen im Netz und ohne Konto lesbar:
- DefinitionenDer Wortlaut, auf den es in der Klausur ankommt — mit den tragenden Wörtern.
- PrüfungsschemataDer Aufbau einer Prüfung, von oben nach unten durchnummeriert.
- ÜbungsfälleEin Sachverhalt, Aussage für Aussage beurteilt — mit Begründung.
- Aktuelle RechtsprechungEntscheidungen, die auf einer Klausur stehen können — mit Fundstelle.
Fang einfach an
Zurzeit ist alles offen — es kostet nichts. Ab der ersten Antwort rechnet ALEX mit: Der Termin für die Wiederholung steht, sobald du den ersten Knopf gedrückt hast. Für dein Stärken- und Schwächenprofil meldet er ein Kapitel, sobald 3 Einheiten daraus bewertet sind.
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